Wort-Gottes-Feier
Die Wort-Gottes-Feier ist eine liturgische Feier in der römisch-katholischen Kirche. Im Zentrum steht das Hören auf das Wort Gottes und das gemeinsame Gebet. Sie kann von einem Diakon, einem Laien (Gottesdienstbeauftragten), einem Priester oder einem Bischof geleitet werden.
Das Zweite Vatikanische Konzil empfahl in seiner Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium (Nr. 35,4) im Dezember 1963, einen eigenen Wortgottesdienst (lateinisch sacra verbi Dei celebratio ‚heilige Feier des Wortes Gottes‘) an den Vorabenden der Hochfeste, an Wochentagen im Advent oder in der Fastenzeit und an den Sonn- und Feiertagen zu feiern, besonders dort, wo kein Priester zur Verfügung steht. In dem Fall soll sie ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs leiten.
Anders als die verschiedenen Formen von „frommen Übungen“ wie Andachten ist die Wort-Gottes-Feier Teil der Liturgie der Kirche neben dem Stundengebet und der Feier der Sakramente. Das Konzil wollte durch diese Liturgieform besonders verdeutlichen, dass Jesus Christus nicht nur in Brot und Wein bei der Eucharistie gegenwärtig ist, sondern auch in seinem Wort; dies war ein persönliches Anliegen von Papst Johannes XXIII. Die Feiern sollten eine zusätzliche Form der Liturgie sein, bei der das Wort Gottes im Mittelpunkt steht. Nur in Notsituationen, etwa bei Priestermangel, sollte sie bei der sonntäglichen Versammlung der Gemeinde anstelle der heiligen Messe gefeiert werden.
Haben wir diese Notsituation schon oder steuern wir direkt auf sie zu?
Ab 7.1.2025 wird nur eine Eucharistiefeier pro Pfarrei am Wochenende gefeiert. Derzeit werden Konzepte für Wortgottesdienste in den einzelnen Pfarreien erarbeitet.
Am 3.11.2024 trafen sich auf Einladung von Pfarrer Erndl Liturgieverantwortliche des Pfarrverbandes Straßkirchen zur Aussprache über die mögliche Einführung von Wortgottesdiensten am Sonntag, bzw. Samstagvorabend. Die Rückmeldungen der Verantwortlichen zu möglichen Wortgottesdiensten waren sehr unterschiedlich. Einige halten die Einführung für notwendig, um die Gottesdienste vor Ort bei zunehmenden Priestermangel zu gewährleisten. Andere haben Bedenken, vor allem, weil dadurch die Bedeutung der Eucharistiefeier relativiert werden könnte. Beim Treffen wurde intensiv über verschiedene Wortgottesfeiern diskutiert und theologische und rechtliche Standpunkte dazu dargelegt. Pfarrer Erndl erklärte weiterhin sein Ansinnen zur Streichung der rotierenden Vorabend- bzw. Sonnabend-Eucharistiefeiern im Pfarrverband. Ab dem 7.1.2025 soll nur eine Sonntags-Eucharistiefeier pro Pfarrei stattfinden. Dies würde die Vertretung bei Krankheit und Urlaub erleichtern.
Die Pfarreien Kellberg, Straßkirchen und Salzweg möchten Wortgottesdienste am Wochenende in einer gewissen Regelmäßigkeit (z.B. einmal im Monat) ab dem neuen Jahr anbieten und überlegen sich dazu in den kommenden Wochen jeweils ein Konzept für die eigene Pfarrei, welche mit den Pastoralteam besprochen werden soll. Die Pfarrei Thyrnau möchte dies ebenso angehen, wenn sich verantwortliche Personen dafür gefunden haben.
Grundsatzfrage: Braucht es Wort-Gottes-Feiern oder nicht?
Es gibt zwei Argumentationsstränge:
a) Die Eucharistie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11) und ist deswegen der Wort-Gottes-Feier vorzuziehen, solange es geht. Leute sollen notfalls in andere Gemeinden fahren.
Die Eucharistie, die Feier des Abendmahls und der Glaube, dass sich hier „Wandlung“ ereignet, dass also Brot und Wein wirklich verwandelt werden in Jesu Christi Leib und Blut, gehört zum Kern unseres Glaubens. Die Wandlung, die hier geschieht, ist aber nicht ein magischer Hokuspokus, es geht letztlich um sehr viel mehr: es geht um eine tiefe Form der Begegnung mit Jesus Christus, um ein Kommunizieren mit ihm, der zugleich Gott und Mensch ist. Und es geht darum, dass ich mich selbst auf dieses Geheimnis der Verwandlung einlasse, indem ich bereit bin, mich zu wandeln, mich zu verändern. Deshalb gehören die Feier der Eucharistie und der beständige Ruf zur Umkehr untrennbar zusammen. (Quelle: https://bistummainz.de/glaube/…)
b) Die Gemeinschaft der Kirche (Koinonia) konstituiert sich aus drei Grundvollzügen:
- der Liturgia, also der Feier des Glaubens in den Sakramenten, den Zeichen des Glaubens
- der Diakonia, also der gelebten Nächstenliebe, der „Caritas“ und
- der Martyria, also dem (persönlichen) Zeugnis, der Verkündigung
Trifft sich die Gemeinschaft der Glaubenden nicht mehr, zerfällt sie. Auch Wort-Gottes-Feier stärken die Gemeinschaft, die Koinonia, die Verkündigung, die Martyria, ist in ihr enthalten.
Auszug aus dem Bericht zur Sitzung des Pfarrgemeindrats Kellberg von Dionys Asenkerschbaumer, 19. November 2024