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Gremien

Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen tragen zusammen mit dem Pfarrteam zum Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde bei

Pfarrverbandsrat

Pfarrverbandsrat

Wichtige Entscheidungen für den gesamten Pfarrverband werden im Pfarrverbandsrat besprochen und gemeinsam mit dem Pfarrer getroffen.

Pfarrgemeinderäte

Kirchenverwaltungen - Die rechtlichen Vertretungen der Pfarrkirchenstiftungen

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Gre­mi­um in der Pfar­rei, das zusam­men mit deren Vor­stand (Pfar­rer) die Kir­chen­stif­tung recht­lich ver­tritt. Die Kir­chen­ver­wal­tung wird von den Pfarr­ge­mein­de­mit­glie­dern für sechs Jah­re gewählt. Aus ihrer Mit­te wird auch der Kir­chen­pfle­ger bestimmt.

Die Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind in der Kir­chen­stif­tungs­ord­nung genau fest­ge­legt. Sie rei­chen von der gewis­sen­haf­ten und spar­sa­men Ver­wal­tung des Kir­chen­stif­tungs­ver­mö­gens über die Beschluss­fas­sung des Haus­halts­pla­nes bis hin zur anschlie­ßen­den Über­wa­chung des beschlos­se­nen Bud­gets. Wei­te­re Auf­ga­ben sind z. B. Beschaf­fung und Unter­halt der Innen­ein­rich­tun­gen der Kir­chen, Aner­ken­nung der Jah­res­rech­nung, Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen, Bean­tra­gung von Zuschüs­sen, Bera­tung und Beschluss von durch­zu­füh­ren­den Bau­maß­nah­men, Ent­schei­dung über den Ver­wen­dungs­zweck der frei­wil­li­gen Zuwen­dun­gen usw.

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