
Pfarrverbandsrat
Wichtige Entscheidungen für den gesamten Pfarrverband werden im Pfarrverbandsrat besprochen und gemeinsam mit dem Pfarrer getroffen.
Besetzung
Der Pfarrverbandsrat hat gegenüber dem Pfarrer beratende Funktion. Dem Pfarrverbandsrat gehören an:
- der Pfarrer als Vorsitzender
- alle Mitglieder des Seelsorgeteams;
- alle Pfarrgemeinderatsvorsitzenden
- alle Kirchenpfleger/-innen
- eine Pfarrsekretärin, die das Protokoll führt
- weitere zwei Delegierte, die von den jeweiligen Pfarrgemeinderäten gewählt werden
- Der Pfarrverbandsrat kann, je nach örtlichen Bedürfnissen, bis zu drei weitere Mitglieder durch Wahl kooptieren.
Aufgaben
Der Pfarrverbandsrat dient dem umfassenden Austausch von Informationen und Vorschlägen sowie der Beratung von Pfarrverbandsangelegenheiten, z.B. die Regelung der Gottesdienstzeiten und die Beratung von pfarrübergreifenden pastoralen Aufgabenfeldern. Er beobachtet gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme und empfiehlt den Pfarrgemeinderäten gemeinsame Maßnahmen und Erklärungen. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse können zu den Sitzungen des Pfarrverbandsrates eingeladen werden.
Der Pfarrverbandsrat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen; darüberhinaus auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder.
Die Entscheidungen im Pfarrverband sind in der Regel einvernehmlich zu treffen; im Falle der Nichteinigung ist der Pfarrer/Pfarradministrator verpflichtet, nach besten Kräften eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet der Pfarrer/Pfarradministrator.