Wiedereintritt in die Kirche
Sie denken über den Wiedereintritt in die Katholische Kirche nach. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und erklären Ihnen die notwendigen Schritte.
Wenn Sie nach einem Kirchenaustritt, den Sie vor dem Standesamt erklärt haben, wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten wollen, melden Sie sich bitte direkt per E‑Mail bei Pfarrer Andreas Erndl (andreas.erndl@bistum-passau.de). Geben Sie bitte in der E‑Mail auch Ihre Telefonnummer an. Pfarrer Erndl wird mit Ihnen einen Gesprächstermin ausmachen.
Bringen Sie zu dem Gespräch bitte nach Möglichkeit sowohl einen Taufschein mit, aus dem hervorgeht, wo und wann Sie getauft worden sind, als auch die standesamtliche Bescheinigung für Ihren Kirchenaustritt. Im Gespräch wird nach den Gründen gefragt, weshalb Sie aus der Kirche ausgetreten sind und warum Sie wieder in die Kirche eintreten wollen. Das Ergebnis des Gesprächs wird in einem Formular festgehalten, das sich “Rekonziliationsgesuch” nennt (Rekonziliation bedeutet übersetzt “Wiederversöhnung”). Das Formular wird im Bischöflichen Ordinariat Passau eingereicht. Nach Prüfung wird es an das Pfarrbüro zurückgesandt. Der zuständige Pfarrer erhält damit die Vollmacht zur Wiederaufnahme in die katholische Kirche. Dies geschieht in einem weiteren Termin mit dem Pfarrer diskret in einem kurzen Akt, indem der Pfarrer den Ausgetretenen für wiederaufgenommen erklärt.
Das Pfarrbüro verständigt daraufhin Ihr Taufpfarramt, das Bischöfliche Ordinariat sowie das zuständige Einwohnermeldeamt, dass Sie wieder der Katholischen Kirche angehören. Ebenso wird dieser Vorgang in den Kirchenbüchern vermerkt.
Andreas Erndl
Pfarrer