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Wiedereintritt in die Kirche

Sie denken über den Wiedereintritt in die Katholische Kirche nach. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und erklären Ihnen die notwendigen Schritte.

Wenn Sie nach einem Kir­chen­aus­tritt, den Sie vor dem Stan­des­amt erklärt haben, wie­der in die römisch-katho­li­sche Kir­che ein­tre­ten wol­len, mel­den Sie sich bit­te direkt per E‑Mail bei Pfar­rer Andre­as Erndl (andreas.​erndl@​bistum-​passau.​de). Geben Sie bit­te in der E‑Mail auch Ihre Tele­fon­num­mer an. Pfar­rer Erndl wird mit Ihnen einen Gesprächs­ter­min ausmachen. 

Brin­gen Sie zu dem Gespräch bit­te nach Mög­lich­keit sowohl einen Tauf­schein mit, aus dem her­vor­geht, wo und wann Sie getauft wor­den sind, als auch die stan­des­amt­li­che Beschei­ni­gung für Ihren Kir­chen­aus­tritt. Im Gespräch wird nach den Grün­den gefragt, wes­halb Sie aus der Kir­che aus­ge­tre­ten sind und war­um Sie wie­der in die Kir­che ein­tre­ten wol­len. Das Ergeb­nis des Gesprächs wird in einem For­mu­lar fest­ge­hal­ten, das sich Rekon­zi­lia­ti­ons­ge­such” nennt (Rekon­zi­lia­ti­on bedeu­tet über­setzt Wie­der­ver­söh­nung”). Das For­mu­lar wird im Bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at Pas­sau ein­ge­reicht. Nach Prü­fung wird es an das Pfarr­bü­ro zurück­ge­sandt. Der zustän­di­ge Pfar­rer erhält damit die Voll­macht zur Wie­der­auf­nah­me in die katho­li­sche Kir­che. Dies geschieht in einem wei­te­ren Ter­min mit dem Pfar­rer dis­kret in einem kur­zen Akt, indem der Pfar­rer den Aus­ge­tre­te­nen für wie­der­auf­ge­nom­men erklärt.

Das Pfarr­bü­ro ver­stän­digt dar­auf­hin Ihr Tauf­pfarr­amt, das Bischöf­li­che Ordi­na­ri­at sowie das zustän­di­ge Ein­woh­ner­mel­de­amt, dass Sie wie­der der Katho­li­schen Kir­che ange­hö­ren. Eben­so wird die­ser Vor­gang in den Kir­chen­bü­chern vermerkt.

Andreas Erndl

Andreas Erndl

Pfarrer