Termin der Pfarrversammlung
Tagesordnungspunkte
Die Punkte werden in den nächsten Tagen hier veröffentlicht
Aufgabe der Pfarrversammlung
1. Der Pfarrgemeinderat lädt mindestens einmal im Jahr die Pfarrgemeinde zu einer Pfarrversammlung ein. Darüber hinaus ist eine Pfarrversammlung auch dann einzuberufen, wenn mindestens 30 Pfarrmitglieder dies gegenüber dem Vorstand des Pfarrgemeinderates schriftlich verlangen.
2. Aufgabe der Pfarrversammlung ist es,
a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen,
b) Fragen des kirchlichen und des öffentlichen Lebens zu erörtern so wie dem Pfarrgemeinderat Anregungen und Vorschläge für die Arbeit zu geben.
3. Soweit die Pfarrversammlung dem Pfarrgemeinderat mehrheitlich Anregungen und Beschlüsse vorträgt, sind diese bei der nächsten Pfarrgemeinderatssitzung zu behandeln. Über das Ergebnis ist die Pfarrgemeinde zu informieren.