Gem. der Satzung der PGR in der Diözese Passau sind die Sitzungen des Pfarrgemeinderates öffentlich, soweit nicht Personalangelegenheiten
beraten werden oder der Pfarrgemeinderat die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung beschließt.
Die Pfarrgemeinde ist rechtzeitig über Termin und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen zu informieren.