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Kirchenasyl

Das Kirchenasyl ist eine humanitäre und christliche Praxis, die in Deutschland von Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften ausgeübt wird.

Ich war fremd und obdach­los, und ihr habt mich aufgenommen”

Mt 25,35

Von Kir­chen­asyl spricht man, wenn eine Pfarr­ge­mein­de Asyl­su­chen­de in ihren Räu­men auf­nimmt, um sie vor staat­li­chen Abschie­be- und Rück­füh­rungs­maß­nah­men zu schüt­zen . Da es Kir­chen­asyl im recht­li­chen Sin­ne nicht gibt, befin­det sich die Pfarr­ge­mein­de in die­sen Fäl­len außer­halb des gel­ten­den Rechts . Von Sei­ten des Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums gibt es aller­dings (noch) die Zusa­ge, kein Kir­chen­asyl gewalt­sam räu­men zu las­sen, solan­ge wir uns dar­an hal­ten, Kir­chen­asyl nur als ulti­ma ratio“, als Not­hil­fe im Ein­zel­fall zu gewähren 

Es dient dazu, dro­hen­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen oder indi­vi­du­ell unzu­mut­ba­re Här­ten abzu­wen­den . Bei den aller­meis­ten Kir­chen­asyl-Fäl­len han­delt es sich um soge­nann­te Dub­lin-Fäl­le. Die Behör­den haben in der Regel sechs Mona­te Zeit, die Betrof­fe­nen in das euro­päi­sche Land zurück­zu­füh­ren, in dem sie zuerst ange kom­men waren . Gilt der Asyl­su­chen­de als unter­ge­taucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Mona­ten zurück­ge­führt wer­den . Sind die Fris­ten ohne Rück­füh­rung ver­stri­chen, wird das Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land und nicht im Ankunfts­land durch­ge­führt . Die­se Frist ver­su­chen nun immer mehr Betrof­fe­ne im Kir­chen­asyl zu über­brü­cken . Die Kir­chen ste­hen vor einem Dilem­ma: Auf der einen Sei­te ist der Staat an die bestehen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen der Dub­lin-Abkom­men gebun­den . Auf der ande­ren Sei­te sind allen heh­ren Bekun­dun­gen zum Trotz weder die recht­li­chen noch die sozia­len Bedin­gun­gen in den euro­päi­schen Län­dern gleich . Zudem sind vie­le Men­schen von der lan­gen Flucht schwer trau­ma­ti­siert und brau­chen end­lich Ruhe und siche­re Ver­hält­nis­se . In jedem Fall for­dert die Durch­füh­rung eines Kir­chen­asyls von einer Pfarr­ge­mein­de viel Enga­ge­ment und muss gut vor­be­rei­tet sein . Der mit dem Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ver­ein­bar­te Ablauf zur Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen eines Här­te­falls ist drin­gend einzuhalten . 

Die Diö­ze­se Pas­sau befür­wor­tet Kir­chen­asyl und hat dafür eine Ansprech­per­son beauf­tragt. Hier fin­den Kir­chen­asyl­su­chen­de sowie Kir­chen­asyl­ge­be­ne Bera­tung und Hil­fe. So soll das Kir­chen­asyl auf ganz­heit­li­che Wei­se und mit Rück­sicht auf alle indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten beglei­tet wer­den.

Im Pfarr­ver­band wer­den Asyl­su­chen­de im Koope­ra­to­ren­haus in Thyr­n­au auf­ge­nom­men und von Mit­glie­dern des Orts­ca­ri­tas­ver­eins Thyr­n­au betreut.

Aktu­ell ist ein 27jähriger Syrer im Kir­chen­asyl. Ihm droh­te die Abschie­bung nach Kroa­ti­en, wo er Miss­hand­lun­gen erlebt hat. Das Kir­chen­asyl wur­de ver­mit­telt durch eine deut­sche Fami­lie, die sich sehr für ihn ein­ge­setzt hat.