
Rahmenschutzkonzept
„Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung.“
Den Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen fördern wir durch das sogenannte Rahmenschutzkonzept (RSK), welches ab sofort für alle Pfarrkirchenstiftungen im Bistum Passau Gültigkeit hat. Sie finden das RSK hier verlinkt. Nehmen Sie sich bitte Zeit, machen Sie sich mit den Inhalten vertraut und wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an das Pfarrteam.
Der nachfolgende Allgemeine Verhaltenskodex unterstreicht unsere Haltung.
Verhaltenskodex des Rahmenschutzkonzeptes
Der nachfolgende Allgemeine Teil gilt verbindlich für alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen der Pfarrkirchenstiftung:
Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unvereinbar mit kirchlichem Handeln:
Ich weiß, dass kirchliches Handeln unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu gehört jedes Verhalten, das die Achtung des anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört.
Ich achte Rechte und Würde:
Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen:
Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Personen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Medien.
Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und handle nachvollziehbar und ehrlich:
Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir Anvertrauten.
Ich beziehe aktiv Position gegen Grenzverletzungen:
Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, leite ich die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten.
Ich höre zu, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte:
Ich höre zu, wenn mir Personen verständlich machen möchten, dass ihnen durch andere Personen körperliche, verbale, psychisch und sexualisierter Gewalt angetan wurde und wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalttaten von Personen jeglichen Geschlechts verübt werden und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht betroffen sein können.
Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und weiß, wer mich unterstützen kann:
Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und die Ansprechpersonen im Bistum Passau bei Verdachtsfall bzw. konkreten Vorfall. Bei Vermutung oder im Verdachtsfall hole ich mir bei Bedarf Beratung, Hilfe zur Klärung oder Unterstützung.
Ich leite jeden Verdacht oder Kenntnis von sexualisierter Gewalt weiter:
Erlange ich im dienstlichen Kontext Kenntnis von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexualisierte Gewalt nahelegt, teile ich dies unverzüglich meinem Dienstvorgesetzten oder der zuständigen Person der Leitungsebene oder einer der unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums mit. Das gleiche gilt, wenn ich über die Einleitung oder das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung im dienstlichen Kontext Kenntnis erlange. Etwaige staatliche oder kirchliche Verschwiegenheitspflichten oder Mitteilungspflichten gegenüber kirchlichen oder staatlichen Stellen sowie gegenüber Dienstvorgesetzten bleiben davon unberührt.
Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Konsequenzen hat:
Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von Gewalt disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.



Andreas Erndl
Pfarrer