Rahmenschutzkonzept

„Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung.“

Den Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt und das Wohl­erge­hen von Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- und hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen för­dern wir durch das soge­nann­te Rah­men­schutz­kon­zept (RSK), wel­ches ab sofort für alle Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen im Bis­tum Pas­sau Gül­tig­keit hat. Sie fin­den das RSK hier ver­linkt. Neh­men Sie sich bit­te Zeit, machen Sie sich mit den Inhal­ten ver­traut und wen­den Sie sich bei Fra­gen jeder­zeit ger­ne an das Pfarrteam. 

Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­ko­dex unter­streicht unse­re Haltung.

Ver­hal­tens­ko­dex des Rah­men­schutz­kon­zep­tes
Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Teil gilt ver­bind­lich für alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen der Pfarrkirchenstiftung:
Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unver­ein­bar mit kirch­li­chem Han­deln:
Ich weiß, dass kirch­li­ches Han­deln unver­ein­bar ist mit jeder Form von kör­per­li­cher, ver­ba­ler, psy­chi­scher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Hier­zu gehört jedes Ver­hal­ten, das die Ach­tung des ande­ren Men­schen und sei­ner eige­nen Ent­wick­lung ver­letzt oder stört.
Ich ach­te Rech­te und Wür­de:
Mei­ne Arbeit mit den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen ist geprägt von Wert­schät­zung und Ver­trau­en. Ich ach­te ihre Rech­te und ihre Wür­de. Ich stär­ke sie, für ihr Recht auf see­li­sche und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit wirk­sam einzutreten.
Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen:
Ich gehe ver­ant­wor­tungs­be­wusst und acht­sam mit Nähe um. Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen der mir anver­trau­ten Per­so­nen. Dabei ach­te ich auch auf mei­ne eige­nen Gren­zen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bil­dern und Medi­en, ins­be­son­de­re bei der Nut­zung von digi­ta­len Medien.
Ich nut­ze kei­ne Abhän­gig­kei­ten aus und hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich:
Mir ist mei­ne beson­de­re Ver­trau­ens- und Auto­ri­täts­stel­lung gegen­über den mir anver­trau­ten Per­so­nen bewusst. Ich hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich. Abhän­gig­kei­ten nut­ze ich nicht aus und miss­brau­che nicht das Ver­trau­en der mir Anvertrauten.
Ich bezie­he aktiv Posi­ti­on gegen Grenz­ver­let­zun­gen:
Ich tole­rie­re weder dis­kri­mi­nie­ren­des, gewalt­tä­ti­ges noch grenz­über­schrei­ten­des sexua­li­sier­tes Ver­hal­ten in Wort oder Tat. Ich bezie­he dage­gen aktiv Stel­lung. Neh­me ich Grenz­ver­let­zun­gen wahr, lei­te ich die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen ein. Ich grei­fe ein, wenn die mir anver­trau­ten Per­so­nen sich ande­ren gegen­über in die­ser Art grenz­ver­let­zend verhalten.
Ich höre zu, wenn sich mir jemand anver­trau­en möch­te:
Ich höre zu, wenn mir Per­so­nen ver­ständ­lich machen möch­ten, dass ihnen durch ande­re Per­so­nen kör­per­li­che, ver­ba­le, psy­chisch und sexua­li­sier­ter Gewalt ange­tan wur­de und wird. Ich bin mir bewusst, dass sol­che Gewalt­ta­ten von Per­so­nen jeg­li­chen Geschlechts ver­übt wer­den und dass alle Per­so­nen unab­hän­gig von ihrem Alter und Geschlecht betrof­fen sein können.
Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und weiß, wer mich unter­stüt­zen kann:
Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und die Ansprech­per­so­nen im Bis­tum Pas­sau bei Ver­dachts­fall bzw. kon­kre­ten Vor­fall. Bei Ver­mu­tung oder im Ver­dachts­fall hole ich mir bei Bedarf Bera­tung, Hil­fe zur Klä­rung oder Unterstützung.
Ich lei­te jeden Ver­dacht oder Kennt­nis von sexua­li­sier­ter Gewalt wei­ter:
Erlan­ge ich im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis von einem Sach­ver­halt, der den Ver­dacht auf sexua­li­sier­te Gewalt nahe­legt, tei­le ich dies unver­züg­lich mei­nem Dienst­vor­ge­setz­ten oder der zustän­di­gen Per­son der Lei­tungs­ebe­ne oder einer der unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen des Bis­tums mit. Das glei­che gilt, wenn ich über die Ein­lei­tung oder das Ergeb­nis eines lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens oder über eine erfolg­te Ver­ur­tei­lung im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis erlan­ge. Etwa­ige staat­li­che oder kirch­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten oder Mit­tei­lungs­pflich­ten gegen­über kirch­li­chen oder staat­li­chen Stel­len sowie gegen­über Dienst­vor­ge­setz­ten blei­ben davon unberührt.
Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Kon­se­quen­zen hat:
Ich bin mir bewusst, dass jeg­li­che Form von Gewalt dis­zi­pli­na­ri­sche, arbeits­recht­li­che und gege­be­nen­falls straf­recht­li­che Fol­gen hat.

ISK-Ausschuss

unsere Pfarreien sollen sichere Orte und Räume für alle sein. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzuwirken und sichere Umgebungen zu schaffen, braucht es eine gelebte Kultur des achtsamen Miteinanders aller Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Gläubigen im Bistum Passau. Aus diesem Grunde verpflichtet sich unser Pfarrverband ein sog. Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.

10.07.2025

Gemeinsam für einen sicheren Pfarrverband

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Andreas
Erndl

Pfarrer