Mittel Kind hat Angst Simona Kehl

Rahmenschutzkonzept

„Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung.“

Den Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt und das Wohl­erge­hen von Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- und hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen för­dern wir durch das soge­nann­te Rah­men­schutz­kon­zept (RSK), wel­ches ab sofort für alle Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen im Bis­tum Pas­sau Gül­tig­keit hat. Sie fin­den das RSK hier ver­linkt. Neh­men Sie sich bit­te Zeit, machen Sie sich mit den Inhal­ten ver­traut und wen­den Sie sich bei Fra­gen jeder­zeit ger­ne an das Pfarrteam. 

Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­ko­dex unter­streicht unse­re Haltung.

Ver­hal­tens­ko­dex des Rah­men­schutz­kon­zep­tes
Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Teil gilt ver­bind­lich für alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen der Pfarrkirchenstiftung:
Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unver­ein­bar mit kirch­li­chem Han­deln:
Ich weiß, dass kirch­li­ches Han­deln unver­ein­bar ist mit jeder Form von kör­per­li­cher, ver­ba­ler, psy­chi­scher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Hier­zu gehört jedes Ver­hal­ten, das die Ach­tung des ande­ren Men­schen und sei­ner eige­nen Ent­wick­lung ver­letzt oder stört.
Ich ach­te Rech­te und Wür­de:
Mei­ne Arbeit mit den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen ist geprägt von Wert­schät­zung und Ver­trau­en. Ich ach­te ihre Rech­te und ihre Wür­de. Ich stär­ke sie, für ihr Recht auf see­li­sche und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit wirk­sam einzutreten.
Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen:
Ich gehe ver­ant­wor­tungs­be­wusst und acht­sam mit Nähe um. Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen der mir anver­trau­ten Per­so­nen. Dabei ach­te ich auch auf mei­ne eige­nen Gren­zen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bil­dern und Medi­en, ins­be­son­de­re bei der Nut­zung von digi­ta­len Medien.
Ich nut­ze kei­ne Abhän­gig­kei­ten aus und hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich:
Mir ist mei­ne beson­de­re Ver­trau­ens- und Auto­ri­täts­stel­lung gegen­über den mir anver­trau­ten Per­so­nen bewusst. Ich hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich. Abhän­gig­kei­ten nut­ze ich nicht aus und miss­brau­che nicht das Ver­trau­en der mir Anvertrauten.
Ich bezie­he aktiv Posi­ti­on gegen Grenz­ver­let­zun­gen:
Ich tole­rie­re weder dis­kri­mi­nie­ren­des, gewalt­tä­ti­ges noch grenz­über­schrei­ten­des sexua­li­sier­tes Ver­hal­ten in Wort oder Tat. Ich bezie­he dage­gen aktiv Stel­lung. Neh­me ich Grenz­ver­let­zun­gen wahr, lei­te ich die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen ein. Ich grei­fe ein, wenn die mir anver­trau­ten Per­so­nen sich ande­ren gegen­über in die­ser Art grenz­ver­let­zend verhalten.
Ich höre zu, wenn sich mir jemand anver­trau­en möch­te:
Ich höre zu, wenn mir Per­so­nen ver­ständ­lich machen möch­ten, dass ihnen durch ande­re Per­so­nen kör­per­li­che, ver­ba­le, psy­chisch und sexua­li­sier­ter Gewalt ange­tan wur­de und wird. Ich bin mir bewusst, dass sol­che Gewalt­ta­ten von Per­so­nen jeg­li­chen Geschlechts ver­übt wer­den und dass alle Per­so­nen unab­hän­gig von ihrem Alter und Geschlecht betrof­fen sein können.
Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und weiß, wer mich unter­stüt­zen kann:
Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und die Ansprech­per­so­nen im Bis­tum Pas­sau bei Ver­dachts­fall bzw. kon­kre­ten Vor­fall. Bei Ver­mu­tung oder im Ver­dachts­fall hole ich mir bei Bedarf Bera­tung, Hil­fe zur Klä­rung oder Unterstützung.
Ich lei­te jeden Ver­dacht oder Kennt­nis von sexua­li­sier­ter Gewalt wei­ter:
Erlan­ge ich im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis von einem Sach­ver­halt, der den Ver­dacht auf sexua­li­sier­te Gewalt nahe­legt, tei­le ich dies unver­züg­lich mei­nem Dienst­vor­ge­setz­ten oder der zustän­di­gen Per­son der Lei­tungs­ebe­ne oder einer der unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen des Bis­tums mit. Das glei­che gilt, wenn ich über die Ein­lei­tung oder das Ergeb­nis eines lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens oder über eine erfolg­te Ver­ur­tei­lung im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis erlan­ge. Etwa­ige staat­li­che oder kirch­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten oder Mit­tei­lungs­pflich­ten gegen­über kirch­li­chen oder staat­li­chen Stel­len sowie gegen­über Dienst­vor­ge­setz­ten blei­ben davon unberührt.
Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Kon­se­quen­zen hat:
Ich bin mir bewusst, dass jeg­li­che Form von Gewalt dis­zi­pli­na­ri­sche, arbeits­recht­li­che und gege­be­nen­falls straf­recht­li­che Fol­gen hat.

08 Handlungsleitfaden bei Grenzueberschreitungen und Verdachtsfaellen
09 Akteure Praevention Intervention Aufarbeitung
Andreas Erndl 1

Andreas Erndl

Pfarrer