ISK-Ausschuss
unsere Pfarreien sollen sichere Orte und Räume für alle sein. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzuwirken und sichere Umgebungen zu schaffen, braucht es eine gelebte Kultur des achtsamen Miteinanders aller Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Gläubigen im Bistum Passau. Aus diesem Grunde verpflichtet sich unser Pfarrverband ein sog. Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.
Das Institutionelles Schutzkonzept (ISK) vereint sämtliche Anstrengungen um die Prävention von sexualisierter Gewalt. Hierbei werden bestehende Risiken ermittelt und individuelle Schutzmechanismen erarbeitet. Durch ein ISK beziehen wir klar Stellung und unterstreichen deutlich, dass wir dem Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen höchste Priorität beimessen. Wir werden Sie während der Erarbeitung immer wieder auch mit einbeziehen und über die aktuellen Entwicklungen informieren. Dieser bedeutsame Auftrag kann nur gemeinsam gelingen.
„Augen auf – hinsehen und schützen“
Dieser Leitsatz ist zentral für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. In vielen Bereichen und Aufgabenfeldern unseres Bistums wird bereits seit Jahren intensive Präventionsarbeit durchgeführt und eine Kultur des achtsamen Miteinanders gelebt. Die Sensibilisierung für dieses Thema, z. B. mittels Präventionsschulungen, ist von bedeutsamer Relevanz für die uns anvertrauten Personen als auch für Ehrenamtliche und Beschäftigte des Bistums Passau.
Weiterhin ist Vieles in Bewegung. Die Erstellung und Umsetzung eines sog. Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) ist für jeden Träger und jede Einrichtung verpflichtend. Ein ISK ist als Gesamtkonzept zu verstehen, in dem alle Maßnahmen im Sinne der Prävention gegen sexualisierte Gewalt vereint werden.
Durch ein ISK beziehen wir alle klar Stellung und unterstreichen deutlich, dass wir dem Schutz der uns anvertrauten Personen höchste Priorität beimessen. Es ist also für eine gute und überaus wichtige Sache. Dieser bedeutsame Auftrag kann nur gemeinsam gelingen.
Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK)?
Unter einem ISK ist der ganzheitliche Ansatz zu verstehen, sämtliche Anstrengungen, Regelungen, Maßnahmen eines Träger/einer Einrichtung etc. (Pfarrverband, Pfarrei) zu vereinen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Ein ISK ist einerseits für den Schutz der uns anvertrauten Personen von zentraler Bedeutung; andererseits soll dadurch ein Höchstmaß an Handlungssicherheit für beschäftigte und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen gewährleistet werden.
Wie setzt sich der ISK-Ausschuss zusammen?
- Empfehlung: ca. 5 Personen.
- Beschäftigte aus dem pastoralen Team & ehrenamtlich Tätige aus verschiedenen Bereichen und Altersgruppen: z. B. PGR-Mitglied, Gemeindereferent:in, Mesner:in, Oberministrant:in, sonstige Jugendgruppe etc.
- Idealerweise (kein Muss!) Personen, die z. B. bereits Erfahrung und Interesse am Thema Kinder- und Jugendschutz haben, an der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes (ISK) mitwirken wollen etc.
- Der ISK-Ausschuss soll die jeweilige Pfarrei (den jeweiligen Pfarrverband) möglichst gut abbilden.
Was sind die Aufgaben des ISK-Ausschusses?
- Gründung eines ISK-Ausschusses bzw. evtl. konstituierende Sitzung bis September 2025. Den Vorsitz übernimmt der Pfarrer.
- Es soll eine Person bestimmt werden, die zusammen mit dem Pfarrer am ISK-Workshop teilnimmt.
- Teilnahme ISK-Workshop: 27. September 2025 (09−14 Uhr, Haus St. Stephan (ehem. Priesterseminar), Domplatz 5, 94032 Passau). Im ISK-Workshop werden der Gesamtfahrplan sowie die konkreten Umsetzungsschritte erläutert. Sie erhalten zudem Unterlagen und Arbeitsmaterialien zur Erstellung des eigenen ISK. Die dort besprochenen Inhalte sollen von den je beiden teilnehmenden Personen wiederum in den eigenen ISK-Ausschuss getragen und dort besprochen werden.
- Der ISK-Ausschuss erarbeitet nun mit kritischem Geist und gemeinschaftlich (d. h. als Team und unter Beteiligung der Gruppierungen vor Ort) ein ISK für die eigene Pfarrei/den eigenen Pfarrverband. Hierbei bilden eine sogenannte Risiko- und Schutzanalyse und daraus resultierende Verhaltensregeln das Herzstück des ISK. In einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse entsprechend verschriftlicht.
- Der ISK-Ausschuss sorgt für ein hohes Maß an Transparenz im Erarbeitungsprozess und informiert in regelmäßigen Abständen (Empfehlung z. B. via Pfarrbrief, Homepage, Soziale Medien, Aushang, Gottesdienst) die anderen Pfarreimitglieder über den Erstellungsprozess des ISK.
- Der ISK-Ausschuss bestimmt selbständig, welche Mitglieder welche Aufgaben innerhalb des ISK-Erstellungsprozesses übernehmen (z. B. eine Person vor allem für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, eine andere Person befragt die Minigruppe etc.).
- Der ISK-Ausschuss ist völlig frei hinsichtlich der Treffen aller Mitglieder. Eine gewisse Regelmäßigkeit wird jedoch empfohlen (z. B. einmal im Monat).
- Der ISK-Ausschuss endet mit Fertigstellung des ISK vor Ort. Dies soll natürlich auch gebührend gefeiert werden, schließlich haben alle Beteiligten einen wertvollen Beitrag im Sinne der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geleistet und können zurecht darauf stolz sein.
Arbeitsaufwand des ISK-Ausschusses (ungefähr):
- Hierbei ist es schwierig eine verbindliche Vorgabe zu machen da jede Pfarrei/jeder Pfarrverband unterschiedlich strukturiert ist und sich der jeweilige ISK-Ausschuss völlig unterschiedlich zusammensetzt.
- (Konstituierende Sitzung).
- Teilnahme am ISK-Workshop (Vorsitzender Pfarrer und Ausschuss-Mitglied), im Anschluss Besprechung der Inhalte im ISK-Ausschuss.
- Regelmäßige Austausch-/Arbeitstreffen des ISK-Ausschusses (Empfehlung einmal/Monat).
- Bei Bedarf evtl. Teilnahme an Vernetzungstreffen/digitaler Sprechstunde bezüglich Fragen zum ISK etc.
- Übernahme von einzelnen Arbeitspaketen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, um über den Erstellungsprozess in regelmäßigen Abständen zu informieren).
- Gemeinsame Durchführung Risiko- und Schutzanalyse anhand der Arbeitsmaterialien, Vorlagen
- Treffen mit verschiedenen Gruppierungen vor Ort (z. B. Minis, Kinderchor etc.).
- Verschriftlichung der Erkenntnisse (z. B. Welche Risiken wurden festgestellt? Wie lassen sich die Risiken minimieren/abstellen? Welche Verhaltensregeln lassen sich ableiten?) und Finalisierung des ISK anhand des zur Verfügung gestellten Muster-ISK.