ISK-Ausschuss

unsere Pfarreien sollen sichere Orte und Räume für alle sein. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzuwirken und sichere Umgebungen zu schaffen, braucht es eine gelebte Kultur des achtsamen Miteinanders aller Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Gläubigen im Bistum Passau. Aus diesem Grunde verpflichtet sich unser Pfarrverband ein sog. Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.

Das Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept (ISK) ver­eint sämt­li­che Anstren­gun­gen um die Prä­ven­ti­on von sexua­li­sier­ter Gewalt. Hier­bei wer­den bestehen­de Risi­ken ermit­telt und indi­vi­du­el­le Schutz­me­cha­nis­men erar­bei­tet. Durch ein ISK bezie­hen wir klar Stel­lung und unter­strei­chen deut­lich, dass wir dem Schutz der uns anver­trau­ten Kin­der, Jugend­li­chen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen höchs­te Prio­ri­tät bei­mes­sen. Wir wer­den Sie wäh­rend der Erar­bei­tung immer wie­der auch mit ein­be­zie­hen und über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen infor­mie­ren. Die­ser bedeut­sa­me Auf­trag kann nur gemein­sam gelingen.

Augen auf – hin­se­hen und schützen“

Die­ser Leit­satz ist zen­tral für die Prä­ven­ti­on von sexua­li­sier­ter Gewalt an Kin­dern, Jugend­li­chen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­senen. In vie­len Berei­chen und Auf­ga­ben­fel­dern unse­res Bis­tums wird bereits seit Jah­ren inten­si­ve Prä­ven­ti­ons­ar­beit durch­ge­führt und eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders gelebt. Die Sen­si­bi­li­sie­rung für die­ses The­ma, z. B. mit­tels Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen, ist von bedeut­sa­mer Rele­vanz für die uns anver­trau­ten Per­so­nen als auch für Ehren­amt­li­che und Beschäf­tig­te des Bis­tums Passau.

Wei­ter­hin ist Vie­les in Bewe­gung. Die Erstel­lung und Umset­zung eines sog. Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zepts (ISK) ist für je­den Trä­ger und jede Ein­rich­tung ver­pflich­tend. Ein ISK ist als Gesamt­kon­zept zu ver­ste­hen, in dem alle Maß­nah­men im Sin­ne der Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt ver­eint werden. 

Durch ein ISK bezie­hen wir alle klar Stel­lung und unterstrei­chen deut­lich, dass wir dem Schutz der uns anver­trau­ten Per­sonen höchs­te Prio­ri­tät bei­mes­sen. Es ist also für eine gute und über­aus wich­ti­ge Sache. Die­ser bedeut­sa­me Auf­trag kann nur gemein­sam gelingen.

Was ist ein Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept (ISK)?

Unter einem ISK ist der ganz­heit­li­che Ansatz zu ver­ste­hen, sämt­li­che Anstren­gun­gen, Rege­lun­gen, Maß­nah­men eines Träger/​einer Ein­rich­tung etc. (Pfarr­ver­band, Pfar­rei) zu ver­ei­nen, um sexua­li­sier­te Gewalt zu ver­hin­dern. Ein ISK ist einer­seits für den Schutz der uns anver­trau­ten Per­so­nen von zen­tra­ler Bedeu­tung; ande­rer­seits soll dadurch ein Höchst­maß an Hand­lungs­si­cher­heit für beschäf­tig­te und ehren­amt­li­che Mitarbeiter:innen gewähr­leis­tet werden.

Wie setzt sich der ISK-Aus­schuss zusammen?

  • Emp­feh­lung: ca. 5 Personen.
  • Beschäf­tig­te aus dem pas­to­ra­len Team & ehren­amt­lich Täti­ge aus ver­schie­de­nen Berei­chen und Alters­grup­pen: z. B. PGR-Mit­glied, Gemeindereferent:in, Mesner:in, Oberministrant:in, sons­ti­ge Jugend­grup­pe etc.
  • Idea­ler­wei­se (kein Muss!) Per­so­nen, die z. B. bereits Erfah­rung und Inter­es­se am The­ma Kin­der- und Jugend­schutz haben, an der Erar­bei­tung eines Schutz­kon­zep­tes (ISK) mit­wir­ken wol­len etc.
  • Der ISK-Aus­schuss soll die jewei­li­ge Pfar­rei (den jewei­li­gen Pfarr­ver­band) mög­lichst gut abbilden.

Was sind die Auf­ga­ben des ISK-Ausschusses?

  • Grün­dung eines ISK-Aus­schus­ses bzw. evtl. kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung bis Sep­tem­ber 2025. Den Vor­sitz über­nimmt der Pfarrer.
  • Es soll eine Per­son bestimmt wer­den, die zusam­men mit dem Pfar­rer am ISK-Work­shop teilnimmt.
  • Teil­nah­me ISK-Work­shop: 27. Sep­tem­ber 2025 (0914 Uhr, Haus St. Ste­phan (ehem. Pries­ter­se­mi­nar), Dom­platz 5, 94032 Pas­sau). Im ISK-Work­shop wer­den der Gesamt­fahr­plan sowie die kon­kre­ten Umset­zungs­schrit­te erläu­tert. Sie erhal­ten zudem Unter­la­gen und Arbeits­ma­te­ria­li­en zur Erstel­lung des eige­nen ISK. Die dort bespro­che­nen Inhal­te sol­len von den je bei­den teil­neh­men­den Per­so­nen wie­der­um in den eige­nen ISK-Aus­schuss getra­gen und dort bespro­chen werden.
  • Der ISK-Aus­schuss erar­bei­tet nun mit kri­ti­schem Geist und gemein­schaft­lich (d. h. als Team und unter Betei­li­gung der Grup­pie­run­gen vor Ort) ein ISK für die eige­ne Pfarrei/​den eige­nen Pfarr­ver­band. Hier­bei bil­den eine soge­nann­te Risi­ko- und Schutz­ana­ly­se und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­hal­tens­re­geln das Herz­stück des ISK. In einem wei­te­ren Schritt wer­den die Ergeb­nis­se ent­spre­chend verschriftlicht.
  • Der ISK-Aus­schuss sorgt für ein hohes Maß an Trans­pa­renz im Erar­bei­tungs­pro­zess und infor­miert in regel­mä­ßi­gen Abstän­den (Emp­feh­lung z. B. via Pfarr­brief, Home­page, Sozia­le Medi­en, Aus­hang, Got­tes­dienst) die ande­ren Pfar­rei­mit­glie­der über den Erstel­lungs­pro­zess des ISK.
  • Der ISK-Aus­schuss bestimmt selb­stän­dig, wel­che Mit­glie­der wel­che Auf­ga­ben inner­halb des ISK-Erstel­lungs­pro­zes­ses über­neh­men (z. B. eine Per­son vor allem für Öffent­lich­keits­ar­beit zustän­dig, eine ande­re Per­son befragt die Mini­grup­pe etc.).
  • Der ISK-Aus­schuss ist völ­lig frei hin­sicht­lich der Tref­fen aller Mit­glie­der. Eine gewis­se Regel­mä­ßig­keit wird jedoch emp­foh­len (z. B. ein­mal im Monat).
  • Der ISK-Aus­schuss endet mit Fer­tig­stel­lung des ISK vor Ort. Dies soll natür­lich auch gebüh­rend gefei­ert wer­den, schließ­lich haben alle Betei­lig­ten einen wert­vol­len Bei­trag im Sin­ne der Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt geleis­tet und kön­nen zurecht dar­auf stolz sein.

Arbeits­auf­wand des ISK-Aus­schus­ses (unge­fähr):

  • Hier­bei ist es schwie­rig eine ver­bind­li­che Vor­ga­be zu machen da jede Pfarrei/​jeder Pfarr­ver­band unter­schied­lich struk­tu­riert ist und sich der jewei­li­ge ISK-Aus­schuss völ­lig unter­schied­lich zusammensetzt.
  • (Kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung).
  • Teil­nah­me am ISK-Work­shop (Vor­sit­zen­der Pfar­rer und Aus­schuss-Mit­glied), im Anschluss Bespre­chung der Inhal­te im ISK-Ausschuss.
  • Regel­mä­ßi­ge Aus­tausch-/Ar­beits­tref­fen des ISK-Aus­schus­ses (Emp­feh­lung einmal/​Monat).
  • Bei Bedarf evtl. Teil­nah­me an Vernetzungstreffen/​digitaler Sprech­stun­de bezüg­lich Fra­gen zum ISK etc.
  • Über­nah­me von ein­zel­nen Arbeits­pa­ke­ten (z. B. Öffent­lich­keits­ar­beit, um über den Erstel­lungs­pro­zess in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu informieren).
  • Gemein­sa­me Durch­füh­rung Risi­ko- und Schutz­ana­ly­se anhand der Arbeits­ma­te­ria­li­en, Vorlagen
  • Tref­fen mit ver­schie­de­nen Grup­pie­run­gen vor Ort (z. B. Minis, Kin­der­chor etc.).
  • Ver­schrift­li­chung der Erkennt­nis­se (z. B. Wel­che Risi­ken wur­den fest­ge­stellt? Wie las­sen sich die Risi­ken minimieren/​abstellen? Wel­che Ver­hal­tens­re­geln las­sen sich ablei­ten?) und Fina­li­sie­rung des ISK anhand des zur Ver­fü­gung gestell­ten Muster-ISK.

Andreas
Erndl

Pfarrer